Finanzgericht Düsseldorf, 2020-02-05, 4 K 3554/18 Z

4 K 3554/18 ZSteuergericht05.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3554/18 Z — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-05

Aktenzeichen: 4 K 3554/18 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0205.4K3554.18Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

Ist Artikel 239 Absatz 1 zweiter Anstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahin auszulegen, dass danach in einem Fall wie dem Ausgangsrechtsstreit, in dem die von dem Beteiligten eingeführten Nichtgemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft wieder ausgeführt wurden und die Umstände, die zur Entstehung der Zollschuld geführt haben, nicht auf eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind, der Zoll erstattet werden kann?

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.