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4 K 3223/18 VSt•Finanzgericht Düsseldorf, 2020-01-08, 4 K 3223/18 VSt
4 K 3223/18 VStSteuergericht08.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-08
Aktenzeichen: 4 K 3223/18 VSt
ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0108.4K3223.18VST.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Der Steuerbescheid vom 11. Juli 2018 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. Oktober 2018 wird aufgehoben, soweit mehr als …………. € Stromsteuer festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 58 % und der Beklagte trägt 42 % der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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