14 K 1653/17 L•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-07-11, 14 K 1653/17 L
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-07-11, 14 K 1653/17 L
14 K 1653/17 LSteuergericht11.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 1653/17 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-11
Aktenzeichen: 14 K 1653/17 L
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0711.14K1653.17L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid vom 18.05.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2017 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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