Finanzgericht Düsseldorf, 2019-05-16, 9 K 191/18 E

9 K 191/18 ESteuergericht16.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 191/18 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-16

Aktenzeichen: 9 K 191/18 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0516.9K191.18E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide für 2011 bis 2013 vom 30.05.2016 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.12.2017 werden in der Weise abgeändert, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen um 82.340 € (für 2011), 125.560 € (für 2012) und 85.677 € (für 2013) vermindert werden.

Die genaue Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

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