10 K 3317/18 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-05-14, 10 K 3317/18 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-05-14, 10 K 3317/18 AO
10 K 3317/18 AOSteuergericht14.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 3317/18 AO — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2019-05-14
Aktenzeichen: 10 K 3317/18 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0514.10K3317.18AO.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der ablehnende Bescheid vom 14. August 2018 und die Einspruchsentscheidung vom 25. Oktober 2018 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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