15 K 1147/13 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2018-12-19, 15 K 1147/13 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2018-12-19, 15 K 1147/13 Kg
15 K 1147/13 KgSteuergericht19.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1147/13 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-19
Aktenzeichen: 15 K 1147/13 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:1219.15K1147.13KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Finanzgericht …als Einzelrichter des 15. Senats nach § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 07.01.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.03.2013 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für seine Söhne Benjamin und Marcel für den Zeitraum Juni 2011 bis März 2013 in gesetzlicher Höhe festzusetzen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.