13 K 1257/17 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2018-10-09, 13 K 1257/17 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2018-10-09, 13 K 1257/17 E
13 K 1257/17 ESteuergericht09.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 1257/17 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-09
Aktenzeichen: 13 K 1257/17 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:1009.13K1257.17E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2014 vom 30.01.2017 und der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 15.12.2016 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.04.2017 werden dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um € (2014) und € (2015) gemindert und die Einkünfte aus Kapitalvermögen in gleicher Höhe erhöht werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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