5 K 1959/15 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2017-07-19, 5 K 1959/15 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2017-07-19, 5 K 1959/15 U
5 K 1959/15 USteuergericht19.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 1959/15 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-19
Aktenzeichen: 5 K 1959/15 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0719.5K1959.15U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Änderung der Bescheide vom 21.5.2015 (Umsatzsteuer 2010 und 2012), des Bescheids vom 21.5.2013 (Umsatzsteuer 2011) und des Bescheids vom 22.10.2014 (Umsatzsteuer 2013) – jeweils in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 1.6.2015 – werden die Umsatzsteuern des Klägers als Insolvenzverwalter auf ……………. festgesetzt.
Das beklagte Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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