10 K 558/16 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2017-01-10, 10 K 558/16 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2017-01-10, 10 K 558/16 Kg
10 K 558/16 KgSteuergericht10.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 558/16 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-10
Aktenzeichen: 10 K 558/16 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0110.10K558.16KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Finanzgericht … als Einzelrichterin des 10. Senats
Tenor
Der das Kind 1 betreffende Aufhebungsbescheid vom 09.01.2017 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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