Finanzgericht Düsseldorf, 2017-01-10, 10 K 558/16 Kg

10 K 558/16 KgSteuergericht10.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 558/16 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-10

Aktenzeichen: 10 K 558/16 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0110.10K558.16KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Finanzgericht … als Einzelrichterin des 10. Senats

Tenor

Der das Kind 1 betreffende Aufhebungsbescheid vom 09.01.2017 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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