13 K 897/16 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-12-20, 13 K 897/16 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-12-20, 13 K 897/16 F
13 K 897/16 FSteuergericht20.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 897/16 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-20
Aktenzeichen: 13 K 897/16 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1220.13K897.16F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Ablehnungsbescheide vom 18.01.2016 und die Einspruchsentscheidung vom 02.03.2016 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die verbleibenden negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Schweiz gem. § 2a Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 10d Abs. 4 EStG für den Kläger zum 31.12.2012 auf 174.630 Euro, zum 31.12.2013 auf 104.590 Euro und zum 31.12.2014 auf 45.442 Euro festzustellen. Im Übrigen wird die Klage, soweit sie die Klägerin betrifft, abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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