4 K 3976/15 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-30, 4 K 3976/15 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-30, 4 K 3976/15 Erb
4 K 3976/15 ErbSteuergericht30.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3976/15 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-30
Aktenzeichen: 4 K 3976/15 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1130.4K3976.15ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Schenkungsteuerbescheide des Beklagten
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vom 8. Januar 2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. November 2015 über den Erwerb aus der Schenkung des A vom 28. Dezember 2006 sowie
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vom 9. Januar 2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. November 2015 über den Erwerb aus der Schenkung des A vom 20. November 2007
werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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