6 K 4005/14 K,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-29, 6 K 4005/14 K,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-29, 6 K 4005/14 K,F
6 K 4005/14 K,FSteuergericht29.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 4005/14 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-29
Aktenzeichen: 6 K 4005/14 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1129.6K4005.14K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26. November 2014 und Abänderung des Bescheides über Körperschaftsteuer 1996 und zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz 1996 werden
die Körperschaftsteuer 1996 unter Minderung des Einkommens um 4.359.990,39 € (8.527.400 DM) - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellung - festgesetzt;
das Einkommen und die Tarifbelastung entsprechend festgestellt;
der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.1996 entsprechend festgestellt.
Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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