Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-29, 6 K 4005/14 K,F

6 K 4005/14 K,FSteuergericht29.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 4005/14 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-29

Aktenzeichen: 6 K 4005/14 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1129.6K4005.14K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26. November 2014 und Abänderung des Bescheides über Körperschaftsteuer 1996 und zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz 1996 werden

die Körperschaftsteuer 1996 unter Minderung des Einkommens um 4.359.990,39 € (8.527.400 DM) - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellung - festgesetzt;

das Einkommen und die Tarifbelastung entsprechend festgestellt;

der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.1996 entsprechend festgestellt.

Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.