6 K 1867/13 K,G•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-29, 6 K 1867/13 K,G
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-29, 6 K 1867/13 K,G
6 K 1867/13 K,GSteuergericht29.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 1867/13 K,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-29
Aktenzeichen: 6 K 1867/13 K,G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1129.6K1867.13K.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Klägers gegen die vom Beklagten zur Insolvenztabelle angemeldete Steuerforderung gegen die A wegen der Körperschaftsteuer 2005 insoweit berechtigt ist, als der Beklagte im Ergebnis das Einkommen der A um mehr als 124.964 Euro erhöht hat (rechtmäßige Einkommenserhöhung 124.964 Euro statt xx Euro). Das Gleiche gilt für den Gewerbesteuermessbetrag 2005. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der berechtigt anzumeldenden Körperschaftsteuer 2005 und des berechtigt der Anmeldung der Gewerbesteuer 2005 zu Grunde zu legenden Gewerbesteuermessbetrages 2005 wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt 99 % und der Kläger 1 % der Kosten des Rechtsstreites
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