4 K 1319/14 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-22, 4 K 1319/14 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-22, 4 K 1319/14 Z
4 K 1319/14 ZSteuergericht22.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1319/14 Z — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-22
Aktenzeichen: 4 K 1319/14 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1122.4K1319.14Z.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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