Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-22, 4 K 1319/14 Z

4 K 1319/14 ZSteuergericht22.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1319/14 Z — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-22

Aktenzeichen: 4 K 1319/14 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1122.4K1319.14Z.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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