15 K 1640/16 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-16, 15 K 1640/16 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-16, 15 K 1640/16 E
15 K 1640/16 ESteuergericht16.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1640/16 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-16
Aktenzeichen: 15 K 1640/16 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1116.15K1640.16E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 10.02.2016 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 16.02.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 28.04.2016 wird dahingehend geändert, dass die abgeführten Kirchensteuern i.H.v. 11.002,44 € als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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