11 K 3115/14 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-03, 11 K 3115/14 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-03, 11 K 3115/14 E
11 K 3115/14 ESteuergericht03.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 3115/14 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-03
Aktenzeichen: 11 K 3115/14 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1103.11K3115.14E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Änderungsbescheide zur Einkommensteuer 2006-2010 vom 23.6.2014 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.8.2014 werden dahingehend geändert, dass für die verbilligte Überlassung der Wohnung in der Z Straße in Y von einer Entgeltlichkeitsquote i.H.v. 72,43% auszugehen ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu 82%, der Beklagte zu 18%.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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