Finanzgericht Düsseldorf, 2016-10-25, 4 K 2239/14 Erb

4 K 2239/14 ErbSteuergericht25.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2239/14 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-25

Aktenzeichen: 4 K 2239/14 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1025.4K2239.14ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vorsitzender Richter am Finanzgericht … als Einzelrichter des 4. Senats

Tenor

Der Steuerbescheid vom 10. Dezember 2013 – Steuernummer () - in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Juli 2014 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 13 % und der Beklagte 87 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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