4 K 2239/14 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-10-25, 4 K 2239/14 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-10-25, 4 K 2239/14 Erb
4 K 2239/14 ErbSteuergericht25.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2239/14 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-25
Aktenzeichen: 4 K 2239/14 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1025.4K2239.14ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Vorsitzender Richter am Finanzgericht … als Einzelrichter des 4. Senats
Tenor
Der Steuerbescheid vom 10. Dezember 2013 – Steuernummer () - in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Juli 2014 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 13 % und der Beklagte 87 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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