15 K 4018/13 E,G•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-09-19, 15 K 4018/13 E,G
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-09-19, 15 K 4018/13 E,G
15 K 4018/13 E,GSteuergericht19.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 4018/13 E,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-19
Aktenzeichen: 15 K 4018/13 E,G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0919.15K4018.13E.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 22.01.2013 und der Gewerbesteuermessbescheid 2007 vom 12.02.2013, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 14.10.2013, werden dahin geändert, dass die Betriebsausgaben erhöht werden um 57.279,80 EUR sowie 56.812,50 EUR. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
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