Finanzgericht Düsseldorf, 2015-12-18, 4 K 3636/14 Erb

4 K 3636/14 ErbSteuergericht18.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3636/14 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-18

Aktenzeichen: 4 K 3636/14 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:1218.4K3636.14ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26. September 2013 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 25. Oktober 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Oktober 2014 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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