4 K 625/15 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-12-09, 4 K 625/15 VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-12-09, 4 K 625/15 VE
4 K 625/15 VESteuergericht09.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 625/15 VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-09
Aktenzeichen: 4 K 625/15 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:1209.4K625.15VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 19. Juli 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2015 verpflichtet, der Klägerin …………….. € Energiesteuer für die Verwendung von 105.172 Liter versteuertes Benzin in dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 zur Erzeugung von Strom zu vergüten.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.