3 K 887/13 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-11-20, 3 K 887/13 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-11-20, 3 K 887/13 F
3 K 887/13 FSteuergericht20.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 887/13 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-20
Aktenzeichen: 3 K 887/13 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:1120.3K887.13F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Gewinnfeststellungsbescheide für die Jahre 2003 bis 2005 vom 11. Januar 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Februar 2013 werden dahingehend abgeändert, dass die Prüfungsfeststellungen in Tz. 2.9 und 2.10 des Betriebsprüfungsberichts vom 4. Mai 2011 keine Berücksichtigung finden.
Die Berechnung der festzustellenden Einkünfte wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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