6 K 4456/13 K•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-11-10, 6 K 4456/13 K
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-11-10, 6 K 4456/13 K
6 K 4456/13 KSteuergericht10.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 4456/13 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-10
Aktenzeichen: 6 K 4456/13 K
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:1110.6K4456.13K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid für 2003 vom 23.8.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.11.2013 wird insoweit geändert, dass die Körperschaftsteuer unter Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) bezüglich der Bezüge der Eheleute A für ihre Tätigkeit bei der A GmbH in der Form der Einigung (vGA statt 237.245 € nur noch 124.145 €) und eines um 927.561 € und um die verdeckten Gewinnausschüttungen bezüglich der Bezüge der Eheleute A für ihre Tätigkeit bei der B GmbH in Form der Einigung (vGA statt 238.090 € nur noch 114.671 €) verminderten Organeinkommens der B GmbH ermittelt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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