Finanzgericht Düsseldorf, 2015-10-28, 4 K 2963/14 AO

4 K 2963/14 AOSteuergericht28.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2963/14 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-28

Aktenzeichen: 4 K 2963/14 AO

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:1028.4K2963.14AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Zinsbescheid vom 14. April 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. August 2014 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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