Finanzgericht Düsseldorf, 2015-10-28, 4 K 269/15 F

4 K 269/15 FSteuergericht28.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 269/15 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-28

Aktenzeichen: 4 K 269/15 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:1028.4K269.15F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Feststellungsbescheid vom 5. Dezember 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Januar 2015 wird aufgehoben, soweit damit eine Ausgangslohnsumme festgestellt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin und des Beigeladenen abwenden, wenn nicht die Klägerin oder der Beigeladene vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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