9 V 2588/15 A(KV)•Finanzgericht Düsseldorf, 2015-09-28, 9 V 2588/15 A(KV)
Finanzgericht Düsseldorf, 2015-09-28, 9 V 2588/15 A(KV)
9 V 2588/15 A(KV)Steuergericht28.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 9 V 2588/15 A(KV) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-28
Aktenzeichen: 9 V 2588/15 A(KV)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0928.9V2588.15A.KV.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).
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