1 K 3740/13 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-06-27, 1 K 3740/13 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-06-27, 1 K 3740/13 E
1 K 3740/13 ESteuergericht27.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 3740/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-27
Aktenzeichen: 1 K 3740/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0627.1K3740.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der angefochtene Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 19. 7.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.10.2013 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen der erklärte Verlust in Höhe von 106.211 EUR aus den verfallenen Optionsscheinen steuermindernd berücksichtigt wird.
Die Berechnung der festzusetzenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.