4 V 1363/14 A(Erb)•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-06-24, 4 V 1363/14 A(Erb)
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-06-24, 4 V 1363/14 A(Erb)
4 V 1363/14 A(Erb)Steuergericht24.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 V 1363/14 A(Erb) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-24
Aktenzeichen: 4 V 1363/14 A(Erb)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0624.4V1363.14A.ERB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vorsitzender Richter am Finanzgericht als Einzelrichter
Tenor
Die Vollziehung der Schenkungsteuerbescheide vom 4. April 2014 - Steuernummer N01, N02, N03 und N04 - wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer die Instanz abschließenden Entscheidung in dem Klageverfahren 4 K 1361/14 Erb, längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).
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