7 K 2499/12 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-03-12, 7 K 2499/12 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-03-12, 7 K 2499/12 E
7 K 2499/12 ESteuergericht12.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 2499/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-12
Aktenzeichen: 7 K 2499/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0312.7K2499.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 12.06.2012 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Einkünften aus § 18 EStG in Höhe von 62.771 DM festzusetzen ist.
Die Berechnung wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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