Finanzgericht Düsseldorf, 2014-03-12, 7 K 2499/12 E

7 K 2499/12 ESteuergericht12.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 2499/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-12

Aktenzeichen: 7 K 2499/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0312.7K2499.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 12.06.2012 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Einkünften aus § 18 EStG in Höhe von 62.771 DM festzusetzen ist.

Die Berechnung wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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