16 K 3732/13 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-03-06, 16 K 3732/13 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-03-06, 16 K 3732/13 Kg
16 K 3732/13 KgSteuergericht06.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 3732/13 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-06
Aktenzeichen: 16 K 3732/13 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0306.16K3732.13KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 29.08.2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.10.2013 wird in der Weise abgeändert, dass die Beklagte verpflichtet wird, der Klägerin für ihre Tochter M Kindergeld für Februar 2013 zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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