Finanzgericht Düsseldorf, 2014-03-05, 6 Ko 307/14 KF

6 Ko 307/14 KFSteuergericht05.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 Ko 307/14 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-05

Aktenzeichen: 6 Ko 307/14 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0305.6KO307.14KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Finanzgericht ………….. als Berichterstatter des 6. Senats

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten trägt die Erinnerungsführerin.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die gerichtlichen Auslagen trägt der Erinnerungsführerin.

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