12 K 3227/12 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-02-13, 12 K 3227/12 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2014-02-13, 12 K 3227/12 E
12 K 3227/12 ESteuergericht13.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 3227/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-13
Aktenzeichen: 12 K 3227/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0213.12K3227.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2010 vom 22.3.2012 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14.8.2012 dahin geändert, dass zusätzliche Aufwendungen von 8.726 € als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG (vor Abzug der zumutbaren Belastung) berücksichtigt werden. Die Berechnung im Einzelnen wird dem Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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