Finanzgericht Düsseldorf, 2013-12-27, 1 Ko 3840/13 GK

1 Ko 3840/13 GKSteuergericht27.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 1 Ko 3840/13 GK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-27

Aktenzeichen: 1 Ko 3840/13 GK

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1227.1KO3840.13GK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Finanzgericht als Einzelrichter

Tenor

Die Gerichtskostenrechnung vom 22.10.2013 (Kassenzeichen 70060487 610 7) wird aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Die gerichtlichen Auslagen trägt die Erinnerungsgegnerin

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