1 Ko 3840/13 GK•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-12-27, 1 Ko 3840/13 GK
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-12-27, 1 Ko 3840/13 GK
1 Ko 3840/13 GKSteuergericht27.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 Ko 3840/13 GK — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-27
Aktenzeichen: 1 Ko 3840/13 GK
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1227.1KO3840.13GK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Finanzgericht als Einzelrichter
Tenor
Die Gerichtskostenrechnung vom 22.10.2013 (Kassenzeichen 70060487 610 7) wird aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Die gerichtlichen Auslagen trägt die Erinnerungsgegnerin
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