Finanzgericht Düsseldorf, 2013-10-16, 2 K 785/13 Kg

2 K 785/13 KgSteuergericht16.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 785/13 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-16

Aktenzeichen: 2 K 785/13 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1016.2K785.13KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 09.10.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.02.2013 wird der Beklagte verpflichtet, ab Januar 2013 für die Klägerin Kindergeld für ihre Tochter P in der gesetzlichen Höhe festzusetzen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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