2 K 785/13 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-10-16, 2 K 785/13 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-10-16, 2 K 785/13 Kg
2 K 785/13 KgSteuergericht16.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 785/13 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-16
Aktenzeichen: 2 K 785/13 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1016.2K785.13KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 09.10.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.02.2013 wird der Beklagte verpflichtet, ab Januar 2013 für die Klägerin Kindergeld für ihre Tochter P in der gesetzlichen Höhe festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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