7 K 3467/12 GE•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-10-09, 7 K 3467/12 GE
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-10-09, 7 K 3467/12 GE
7 K 3467/12 GESteuergericht09.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 3467/12 GE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-09
Aktenzeichen: 7 K 3467/12 GE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1009.7K3467.12GE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die geänderten Grunderwerbsteuerbescheide vom 15.04.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.08.2012 werden dahingehend geändert, dass die Grunderwerbsteuer auf je 9.786 Euro herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreit haben die Kläger zu tragen.
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