Finanzgericht Düsseldorf, 2013-10-09, 15 K 1102/13 E

15 K 1102/13 ESteuergericht09.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1102/13 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-09

Aktenzeichen: 15 K 1102/13 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1009.15K1102.13E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 15.06.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.03.2013 wird dahin abgeändert, dass außergewöhnliche Belastungen von 11.900 EUR anerkannt werden.

Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens bis zum 30.09.2013 tragen die Kläger zu 22 % und der Beklagte zu 78 %, für die Folgezeit der Beklagte allein.

Der Streitwert wird für die Zeit bis 30.09.2013 auf 4.802 EUR und für die Folgezeit auf 3.748 EUR festgesetzt.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

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