Finanzgericht Düsseldorf, 2013-09-23, 7 K 1549/13 E

7 K 1549/13 ESteuergericht23.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 1549/13 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-23

Aktenzeichen: 7 K 1549/13 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0923.7K1549.13E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 28.11.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.04.2013 wird dahingehend geändert, dass weitere außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG i. H. v. 12.137 Euro unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung angesetzt werden.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

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