Finanzgericht Düsseldorf, 2013-08-27, 10 K 1940/13 Kg

10 K 1940/13 KgSteuergericht27.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 1940/13 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-27

Aktenzeichen: 10 K 1940/13 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0827.10K1940.13KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin unter Änderung des Bescheides vom 27. März 2013 und der Einspruchsentscheidung vom 8. Mai 2013 Kindergeld in der gesetzlichen Höhe für ihren Sohn für die Monate November 2012 bis Mai 2013 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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