11 K 3540/12 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-08-08, 11 K 3540/12 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-08-08, 11 K 3540/12 E
11 K 3540/12 ESteuergericht08.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 3540/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-08
Aktenzeichen: 11 K 3540/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0808.11K3540.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteueränderungsbescheid für das Jahr 2010 vom 21. November 2012 wird dahingehend abgeändert, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren i. H. v. 5.388 € nach Abzug der zumutbaren Belastung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Die Berechnung des festzusetzenden Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.
Die Verfahrenskosten trägt der Beklagte.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Die Revision wird zugelassen.
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