16 K 4228/12 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-07-25, 16 K 4228/12 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-07-25, 16 K 4228/12 Kg
16 K 4228/12 KgSteuergericht25.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 4228/12 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-25
Aktenzeichen: 16 K 4228/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0725.16K4228.12KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Aufhebungsbescheid vom 09.01.2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.10.2012 wird mit der Maßgabe aufgehoben,dass dem Kläger für seine Tochter "A" Kindergeld in voller Höhe ab Mai 2010 bis Januar 2011 gewährt wird.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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