Finanzgericht Düsseldorf, 2013-06-27, 16 K 1962/10 Kg

16 K 1962/10 KgSteuergericht27.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 1962/10 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-27

Aktenzeichen: 16 K 1962/10 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0627.16K1962.10KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 09.09.2009 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.05.2010 verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen

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