15 K 2990/12 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-03-13, 15 K 2990/12 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-03-13, 15 K 2990/12 Kg
15 K 2990/12 KgSteuergericht13.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2990/12 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 15 K 2990/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0313.15K2990.12KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 21.03.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.07.2012 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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