15 K 2911/11 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-03-13, 15 K 2911/11 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-03-13, 15 K 2911/11 Kg
15 K 2911/11 KgSteuergericht13.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2911/11 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 15 K 2911/11 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0313.15K2911.11KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.05.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 25.07.2011 verpflichtet, dem Kläger für seinen Sohn „Z“ Kindergeld ab Mai 2010 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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