Finanzgericht Düsseldorf, 2013-03-13, 15 K 181/11 Kg

15 K 181/11 KgSteuergericht13.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 181/11 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-13

Aktenzeichen: 15 K 181/11 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0313.15K181.11KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.11.2010 und der Einspruchsentscheidung vom 27.12.2010 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für das Kind „E“ ab Mai 2010 in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den deutschen und den polnischen Familienleistungen zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.