15 K 181/11 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-03-13, 15 K 181/11 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-03-13, 15 K 181/11 Kg
15 K 181/11 KgSteuergericht13.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 181/11 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 15 K 181/11 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0313.15K181.11KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.11.2010 und der Einspruchsentscheidung vom 27.12.2010 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für das Kind „E“ ab Mai 2010 in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den deutschen und den polnischen Familienleistungen zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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