Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-20, 15 K 2052/12 E

15 K 2052/12 ESteuergericht20.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2052/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-20

Aktenzeichen: 15 K 2052/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0220.15K2052.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 8. Oktober 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Mai 2012 wird dahin geändert, dass weitere außergewöhnliche Belastungen von 15.885,67 € berücksichtigt werden.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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