16 K 3495/12 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-01-10, 16 K 3495/12 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-01-10, 16 K 3495/12 Kg
16 K 3495/12 KgSteuergericht10.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 3495/12 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-10
Aktenzeichen: 16 K 3495/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0110.16K3495.12KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 02.08.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 17.08.2012 werden mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Familienkasse unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Antrag des Klägers zu entscheiden hat.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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