16 K 2855/12 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-01-10, 16 K 2855/12 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-01-10, 16 K 2855/12 Kg
16 K 2855/12 KgSteuergericht10.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 2855/12 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-10
Aktenzeichen: 16 K 2855/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0110.16K2855.12KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 26.06.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 18.07.2012 wird die Beklagte verpflichtet, gegenüber dem Kläger für seine Kinder "A", "B", "C" und "D" ab Dezember 2011 Kindergeld in voller gesetzlicher Höhe festzusetzen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.