Finanzgericht Düsseldorf, 2012-12-07, 1 K 522/11 E

1 K 522/11 ESteuergericht07.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 522/11 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-07

Aktenzeichen: 1 K 522/11 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1207.1K522.11E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 07.07.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.08.2006 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers ein weiterer Betrag von 15.947 DM als Werbungskosten berücksichtigt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 88 % und der Beklagte zu 12 %.

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