1 K 522/11 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-12-07, 1 K 522/11 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-12-07, 1 K 522/11 E
1 K 522/11 ESteuergericht07.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 522/11 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-07
Aktenzeichen: 1 K 522/11 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1207.1K522.11E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 07.07.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.08.2006 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers ein weiterer Betrag von 15.947 DM als Werbungskosten berücksichtigt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 88 % und der Beklagte zu 12 %.
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