11 K 2312/11 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-11-15, 11 K 2312/11 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-11-15, 11 K 2312/11 E
11 K 2312/11 ESteuergericht15.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 2312/11 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-15
Aktenzeichen: 11 K 2312/11 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1115.11K2312.11E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2000 vom 22. Dezember 2005 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 31. Mai 2011 und der Einspruchsentscheidung vom 6. Juni 2011 wird dahingehend abgeändert, dass kein Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 1 EStG berücksichtigt wird.
Die Berechnung des festzusetzenden Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.