Finanzgericht Düsseldorf, 2012-11-14, 2 K 3893/11 E

2 K 3893/11 ESteuergericht14.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 3893/11 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-14

Aktenzeichen: 2 K 3893/11 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1114.2K3893.11E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 09.03.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.10.2011 wird dahin geändert, dass Werbungskosten in Höhe von 1.248,00 € bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden.

Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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