14 K 1400/11 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-10-25, 14 K 1400/11 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-10-25, 14 K 1400/11 E
14 K 1400/11 ESteuergericht25.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 1400/11 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-25
Aktenzeichen: 14 K 1400/11 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1025.14K1400.11E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 11.02.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.03.2011 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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