Finanzgericht Düsseldorf, 2012-10-25, 14 K 1400/11 E

14 K 1400/11 ESteuergericht25.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 1400/11 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-25

Aktenzeichen: 14 K 1400/11 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1025.14K1400.11E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 11.02.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.03.2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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